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   BSG, 09.03.2010 - B 12 AL 2/09 B   

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https://dejure.org/2010,48575
BSG, 09.03.2010 - B 12 AL 2/09 B (https://dejure.org/2010,48575)
BSG, Entscheidung vom 09.03.2010 - B 12 AL 2/09 B (https://dejure.org/2010,48575)
BSG, Entscheidung vom 09. März 2010 - B 12 AL 2/09 B (https://dejure.org/2010,48575)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 09.03.2010 - B 12 AL 2/09 B
    6 a. Soweit der Kläger die Nichtzulassungsbeschwerde darauf stützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könne (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG), müssen für die Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) die den Verfahrensmangel (vermeintlich) begründenden Tatsachen substanziiert dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36).

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Verfahrensmangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36).

  • BSG, 25.03.2004 - B 12 AL 5/03 R

    Bundesagentur für Arbeit - Leistungsnachweis - Entgeltbescheinigung -

    Auszug aus BSG, 09.03.2010 - B 12 AL 2/09 B
    So fehlen Ausführungen dazu, woraus sich angesichts der Senatsrechtsprechung (vgl BSG SozR 3-2400 § 28b Nr. 1 S 3 und SozR 4-2600 § 191 Nr. 1) ein isolierter Anspruch auf Meldung rentenrechtlicher Zeiten wegen Arbeitslosigkeit herleiten könnte und ob die hierfür bestehenden Voraussetzungen im Falle der Beachtung des behaupteten Beweisverwertungsverbots durch das LSG erfüllt gewesen wären.
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 09.03.2010 - B 12 AL 2/09 B
    Diese lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN, stRspr; vgl auch Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 09.03.2010 - B 12 AL 2/09 B
    Diese lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN, stRspr; vgl auch Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 12.10.2000 - B 12 KR 2/00 R

    Übermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes im Einzugsstellenverfahren

    Auszug aus BSG, 09.03.2010 - B 12 AL 2/09 B
    So fehlen Ausführungen dazu, woraus sich angesichts der Senatsrechtsprechung (vgl BSG SozR 3-2400 § 28b Nr. 1 S 3 und SozR 4-2600 § 191 Nr. 1) ein isolierter Anspruch auf Meldung rentenrechtlicher Zeiten wegen Arbeitslosigkeit herleiten könnte und ob die hierfür bestehenden Voraussetzungen im Falle der Beachtung des behaupteten Beweisverwertungsverbots durch das LSG erfüllt gewesen wären.
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 09.03.2010 - B 12 AL 2/09 B
    Diese lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN, stRspr; vgl auch Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 09.03.2010 - B 12 AL 2/09 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 23.11.1987 - 4a BJ 181/87
    Auszug aus BSG, 09.03.2010 - B 12 AL 2/09 B
    Er hat jedoch nicht ansatzweise dargelegt, welche rechtlichen Regelungen einer Verwertung der Gutachten unter den benannten Umständen entgegenstehen und so das behauptete Beweisverwertungsverbot begründen könnten (vgl BSG, Beschluss vom 23.11.1987, 4a BJ 181/87).
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